Zur Entlastung der Führung gibt es innerhalb der virtuellen Panzerbrigade 21 mehrere Stabsstellen. Dabei kann jedes Mitglied ab dem Dienstgrad "Gefreiter" sich ehrenamtlich in einer Stabsstelle einbringen.
Nachfolgend sind die einzelnen Stabsstellen und ihre Aufgaben und Pflichten beschrieben.
Diese Stabsstelle kümmert sich um die Verwaltung der Mitglieder in Gänze. Zu den Aufgaben der S1 gehören:
Diese Stabsstelle kümmert sich um die Verbindung zu anderen Gemeinschaften und verwaltet Einladungen. Zu den Aufgaben der S2 gehören:
Diese Stabsstelle kümmert sich um das durchführen von Ausbildungen so wie das Pflegen selbiger. Zu den Aufgaben gehören:
Diese Stabsstelle kümmert sich um die Pflege der internen Modifikationen.
Diese Stabsstelle kümmert sich um das Mediale auftreten auf verschiedenen Platformen wie Twitter, Facebook, YouTube, Twitch, TikTok, Instagram. Zu den Aufgaben gehören.
Diese Stabsstelle kümmert sich vornehmlich um unsere Server und die Modsets/Repos.
Der Spieß innerhalb der virtuellen Panzerbrigade 21, ist die stellvertretende Brigadeführung und hat generell dieselben Befugnisse mit wenigen Ausnahmen, wie der Brigadeführer. Sofern die Stelle nicht besetzt ist, kann der Brigadeführer diese Position ausschreiben und Interessenten können sich Bewerben.
Der Spieß wird nach der erfolgreichen Wahl direkt zum Feldwebel/Oberfeldwebel befördert. Das bedeutet dass die Person welche den Posten bekleidet, entsprechend auch alle nötigen Ausbildungen dafür benötigt. Diese sind, sofern nicht vorhanden, binnen 3 Monate nach Wahl zum Spieß nach zu holen. Es kann dabei einmalig ein Aufschub von zusätzlichen 3 Monaten gewährt werden. Sollte nach dieser Zeit noch Ausbildungen fehlen, wird der Posten wieder aberkannt.
Bei einer Beförderung zum Spieß bleiben die aktuellen Punkte im Stellenplan erhalten und werden auch normal weiter gezählt.
Da der Spieß innerhalb die Brigade mit dem Brigadeführer auf Augenhöhe ist, gelten gewisse Verpflichtungen die eingehalten werden müssen um den Posten zu begleiten.
Damit der Spieß seine Aufgabe erfüllen kann, hat er generell folgende Befugnisse, die er ohne Rücksprache selbstständig durchführen kann.
Lediglich in folgenden Bereichen hat der Brigadeführer alleiniges Bestimmungsrecht beziehungsweise Zugriff.
Die finale Ernennung des Spieß erfolgt durch eine finale Wahl durch alle aktiven Kameraden.
Sofern der Posten nicht mehr länger ausgeübt werden kann, greifen folgende Bedingungen bei einem Rücktritt.
Zugriff auf Server wird entsprechend über Weboberflächen ermöglicht wodurch die meisten Aufgaben ohne speziellen RDP/SSH Zugang ermöglicht werden. ↩︎